AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB genannt - gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Klangschokolade und dem Schüler/In bzw. dem gesetzlichen Vormund.
Unterrichtsorte
Der Musikunterricht findet in den Niederlassungen, den Unterrichtsorten (Standorten) der Musikschule statt.
Die Musikunterrichte der verschiedenen Unterrichtsangebote werden von geeigneten Musiklehrern erteilt.
Vertragsänderungen
Jegliche zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, um Bestandteil des Vertrags zu werden.
Entgelte
Jeder Schüler/in bzw. der gesetzliche Vertreter entrichtet entsprechend seinem Unterrichtsfach ein monatliches Entgelt.
Die Entgeltordnung ist siehe unter Preise einzusehen. Preiskorrekturen bei Veränderungen der Lehrkosten, bei Unterrichtsformwechsel und /oder Ereignissen auf die wir keinen Einfluss haben, werden dem Schüler /In bzw. dem gesetzlichen Vormund mitgeteilt. Kann der Änderung nicht beiderseitig zugestimmt werden, ist der Vertrag beiderseitig zum 1. des kommenden Monats fristlos kündbar.
Zahlungen
Die Zahlungen der Unterrichtsentgelte erfolgen per Überweisung und monatlich bis zum 04. des laufenden Monats auf das im Vertrag angegebene Konto. Im Verzug stehende Unterrichtsentgelte können pro Mahnschreiben mit einer Mahngebühr a 3,00€ sowie gegebenenfalls der Rückbuchungsgebühren in Rechung gestellt.
Probezeit
Jeder Unterrichtsvertrag beginnt mit einer 3 monatigen Probezeit. In der Probezeit kann der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die Frist beginnt mit dem schriftlichen Eingang der Kündigung. (Poststempel oder Maileingangsdatum)
Unterrichtszeit
Die Unterrichtszeit beginnt unmittelbar nach der Probezeit. Die Unterrichtszeit ist unbefristet und kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 31. März, 30. Juni, 30. September und zum 31. Dezember des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss gemäß der Frist von 4 Wochen der Musikschule vorliegen. (siehe Poststempel oder Maileingangsdatum)
Ferien / Feiertage
Während der Berliner Schulferien und an gesetzlichen Fest-/Feiertagen wird kein Unterricht erteilt, die monatlichen Zahlungen bleiben hiervon unberührt.
Unterrichtsjahr / Schuljahr
Die Unterrichtsjahre/Schuljahre entsprechen den Schuljahren des normalen Schulsystems. In einem Schuljahr wird in der Regel in 36 wöchentlichen Unterrichtsstunden unterrichtet.
Unterrichtsausfall
Kann ein Schüler/in nicht zum Unterricht erscheinen, wird die ausgefallene Unterrichtsstunde nicht nachgeholt.
Die Zahlung der Unterrichtsentgelte ist hiervon unberührt. Bei einem Fernbleiben der Schüler vom Unterricht über einen Zeitraum von 3 Wochen hinaus, kann auf schriftlichen Antrag einer Ermäßigung zugestimmt werden. Das Fernbleiben ist der Musikschule unverzüglich mitzuteilen.
Organisatorische Änderungen
Jegliche organisatorische Änderungen werden nach Absprache zwischen den Lehrern und der Musikschulleitung getroffen.
Rechtsverhältnis/ Salvatoresche Klausel
Die Rechtsbeziehung zwischen der Musikschule und dem Schüler/In bzw. dem gesetzlichen Vormund sind privatrechtlicher Natur. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung nicht mit den Rechtsvorschriften übereinstimmen oder sollte die Vereinbarung Lücken aufweisen, dann gilt der Vertrag als Ganzes weiter. Die Partner werden zur Schließung der Lücken bzw. zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes eine entsprechende Vereinbarung treffen. Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen der Schriftform. Alles was nicht in der Schriftform vorliegt, ist nichtig.
Inkrafttreten
Die AGB treten zum 01.12.2009 in Kraft.